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   BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51   

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https://dejure.org/1951,932
BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51 (https://dejure.org/1951,932)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1951 - 2 StR 75/51 (https://dejure.org/1951,932)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1951 - 2 StR 75/51 (https://dejure.org/1951,932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 66
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51
    Bei Prüfung der Frage aber, ob die Gesamtwürdigung der Taten eines Angeklagten ergibt, dass er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, dürfen neben den neu begangenen Taten auch frühere bereits abgeurteilte mitberücksichtigt werden (vgl auch RGSt 68, 149 (156); Schönke StGB 5. Aufl 1951 Anm V 2 u IV 2 c).

    Zutreffend stellt das Urteil darauf ab, ob es wahrscheinlich ist, dass er nach Verbüssung der jetzigen Strafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird (vgl RGSt 68, 149, 157; 72, 357).

  • RG, 18.06.1940 - 1 D 290/40

    1. Eine Straftat, die -- sei es vor, sei es nach der Vereinigung Österreichs mit

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51
    Eine bloss bedingte Möglichkeit aber, dass der Täter sich künftig von ähnlichen Straftaten zurückhalten werde, reicht nicht aus, von der Anordnung seiner Sicherungsverwahrung abzusehen (vgl auch RGSt 74, 219).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Für diese Würdigung ist von Bedeutung, daß der § 42 e StGB a.F. im Gegensatz zur Neufassung der Vorschrift auf die Gefährlichkeit des Täters im Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft abgestellt hatte (BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].
  • BGH, 28.04.1964 - 5 StR 105/64

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51] aber bereits dargelegt hat, hindert der ernstliche Wunsch des Angeklagten, entmannt zu werden, um dadurch von seinem verhängnisvollen Hang befreit zu werden, die Sicherungsmaßnahme nicht.

    Eine freiwillige Maßnahme des Angeklagten nach Erlaß des Urteils, deren Erfolg, auch für den Fall ihrer Durchführung, zweifelhaft bleibt, vermag aber noch nicht zu dem Ergebnis zu führen, daß der Angeklagte nach Ende der Strafverbüßung voraussichtlich nicht mehr gefährlich ist (BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].

  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird, und wenn dies, was hier außer Frage steht, nicht durch mildere Mittel verhindert werden kann (RGSt 68, 149, 157; BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].
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